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TonniClean

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von TonniClean

Stand: 12. Juli 2026 1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Pflege-, Abhol-, Rückstell-, Dokumentations- und sonstige Zusatzleistungen, die zwischen der Retaro UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke „TonniClean“, Wehratalstraße 83, 79664 Wehr, E-Mail: hallo@tonniclean.de, Telefon: +49 7761 9983516, nachfolgend „TonniClean“, und ihren Kunden geschlossen werden.

Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit TonniClean einen Vertrag abschließt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Für Unternehmer gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass TonniClean erneut ausdrücklich auf ihre Geltung hinweisen muss. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn TonniClean ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen TonniClean und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Individualvereinbarungen soll aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. 2. Vertragsgegenstand

TonniClean erbringt je nach Buchung insbesondere Reinigungs-, Pflege-, Hygiene-, Transport-, Abhol-, Rückstell- und Dokumentationsleistungen an Abfallbehältern, Mülltonnen, Abfallcontainern, Tonnenstellplätzen, Müllboxen und vergleichbaren Einrichtungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif oder Paket, der Buchungsbestätigung, einem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.

Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:

Innenreinigung von Mülltonnen und Abfallbehältern, Außenreinigung von Mülltonnen und Abfallbehältern, Reinigung von Deckeln, Griffen, Rädern und Achsbereichen, Intensiv- oder Grundreinigung besonders stark verschmutzter Behälter, Geruchsneutralisierung oder geruchsmindernde Behandlung, hygienische Nachbehandlung oder ausdrücklich gebuchte Desinfektion, Rausstell-, Rückstell- und Vollservice, Abholung und Rückgabe von Behältern, Restentleerung oder Entfernung bestimmter Reststoffe, sofern ausdrücklich vereinbart, Reinigung von Tonnenstellplätzen, Müllboxen und Einhausungen, Biofilterwechsel und Einbau geeigneter Filtermaterialien, Maden-, Fliegen- oder Insektenschutzbehandlungen, Kunststoffpflege oder Polierung von Behälteraußenflächen, Fotodokumentationen, digitale oder schriftliche Leistungs- und Hygienenachweise, wiederkehrende Reinigungsleistungen im Rahmen eines Abonnements oder Tourenvertrags, sonstige ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.

Leistungen, die nicht ausdrücklich gebucht oder vereinbart wurden, sind nicht geschuldet. Insbesondere umfasst eine einfache Tonnenreinigung nicht automatisch eine Desinfektion, einen Biofilterwechsel, eine Geruchsbehandlung, einen Maden-Schutz, eine Stellplatzreinigung, eine Polierung, eine Entleerung oder eine Fotodokumentation. 3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website, in Werbemitteln, Preislisten oder sozialen Medien stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.

Der Kunde kann eine Buchungsanfrage insbesondere über das Online-Buchungsformular, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder über einen von TonniClean angebotenen Kommunikationskanal abgeben.

Durch Absenden einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab. Vor dem Absenden einer Online-Buchung kann der Kunde seine Angaben prüfen und korrigieren.

Der Vertrag kommt zustande, sobald TonniClean die Buchung ausdrücklich bestätigt, eine verbindliche Buchungsbestätigung übermittelt, mit der Ausführung der Leistung beginnt oder die Buchung anderweitig eindeutig annimmt.

Automatisierte Eingangsbestätigungen bestätigen grundsätzlich nur den Eingang der Anfrage. Sie stellen noch keine Annahme dar, sofern in der Nachricht nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

TonniClean kann eine Buchung insbesondere ablehnen, wenn die Leistung außerhalb des Einsatzgebiets liegt, keine Kapazitäten verfügbar sind, Sicherheits- oder Umweltbedenken bestehen, der Behälter ungeeignet ist oder offene fällige Forderungen gegen den Kunden bestehen. 4. Angaben des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere:

Name oder Firmenbezeichnung, Rechnungs- und Leistungsanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Anzahl, Art, Größe und Standort der zu reinigenden Behälter, vereinbarter Stell- oder Abholort, besondere Zugangsvoraussetzungen, erkennbare Vorschäden, besondere Verschmutzungen oder mögliche Gefahrstoffe, gegebenenfalls Eigentümer, Vermieter, Entsorger oder sonstige Berechtigte.

Änderungen dieser Angaben sind TonniClean unverzüglich mitzuteilen. Nachteile und zusätzliche Kosten, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet aktualisierten Angaben entstehen, trägt der Kunde, soweit er die Unrichtigkeit oder Verspätung zu vertreten hat. 5. Berechtigung zur Beauftragung

Der Kunde versichert, Eigentümer des jeweiligen Behälters oder zur Beauftragung der gebuchten Leistungen berechtigt zu sein.

Bei gemieteten, kommunalen, gemeinschaftlich genutzten oder von einem Entsorgungsunternehmen bereitgestellten Behältern ist der Kunde dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, Vermieters, Verwalters, Entsorgers, Landkreises oder einer sonstigen berechtigten Stelle einzuholen.

Dies gilt insbesondere für Leistungen, die über eine normale Reinigung hinausgehen und eine Veränderung des Behälters bewirken können, beispielsweise:

Polierungen und Beschichtungen, Anbringung von Filtern oder Dichtungen, Beklebungen oder Kennzeichnungen, Bohrungen oder sonstige Umbauten, Reparaturen oder Austausch von Bauteilen.

TonniClean ist nicht verpflichtet, die Eigentums- oder Berechtigungsverhältnisse selbst zu überprüfen, sofern keine konkreten Zweifel bestehen. 6. Terminvereinbarung und Tourenplanung

Die Leistung wird zu dem vereinbarten Termin oder im vereinbarten Leistungszeitraum erbracht.

Bei Buchungen, die sich an den Leerungszeiten der kommunalen oder privaten Müllabfuhr orientieren, können die angegebenen Uhrzeiten Richtwerte darstellen. Ein Anspruch auf Reinigung zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nur, wenn ein verbindlicher Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde.

TonniClean ist berechtigt, die Reihenfolge innerhalb einer Reinigungstour nach betrieblichen, verkehrstechnischen, wetterbedingten und organisatorischen Erfordernissen festzulegen.

Geringfügige zeitliche Abweichungen begründen keinen Mangel, sofern die Leistung innerhalb des vereinbarten Tages oder Leistungszeitraums erbracht wird und dem Kunden die Abweichung zumutbar ist.

Kann ein Termin aus von TonniClean nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, wird TonniClean den Kunden möglichst frühzeitig informieren und einen Ersatztermin anbieten. 7. Bereitstellung der Behälter

Der Kunde hat die zu reinigenden Behälter am vereinbarten Tag rechtzeitig, eindeutig identifizierbar und frei zugänglich bereitzustellen.

Sofern keine andere Zeit vereinbart wurde, müssen die Behälter spätestens bis 07:00 Uhr am vereinbarten Leistungstag oder unmittelbar nach der Leerung durch das zuständige Entsorgungsunternehmen bereitstehen.

Die Behälter müssen grundsätzlich:

am vereinbarten Ort stehen, für Mitarbeiter und eingesetzte Dienstleister gefahrlos erreichbar sein, von gewöhnlichen Hindernissen freigehalten werden, möglichst vollständig geleert sein, eindeutig dem Auftrag zugeordnet werden können, ohne unzumutbaren Aufwand bewegt werden können.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass TonniClean den vereinbarten Stellplatz und die zu reinigenden Behälter betreten beziehungsweise erreichen darf.

Bei mehreren gleichartigen Behältern muss der Kunde für eine eindeutige Zuordnung sorgen, beispielsweise durch eine Behälternummer, Buchungsnummer, Adresskennzeichnung oder eine vorherige Fotografie. 8. Zugang zum Grundstück

Der Kunde hat einen sicheren, ausreichend breiten und zumutbaren Zugang zu den Behältern zu gewährleisten.

Der Kunde muss TonniClean vor Ausführung der Leistung auf besondere Gefahren oder Erschwernisse hinweisen. Dazu gehören insbesondere:

Treppen, Stufen und starke Gefälle, glatte, beschädigte oder unbefestigte Wege, empfindliche Bodenbeläge, automatische Tore und Schranken, schlecht beleuchtete Bereiche, aggressive oder frei laufende Tiere, Baustellen und andere Gefahrenstellen, eingeschränkte Tragfähigkeit von Böden oder Abdeckungen.

Haustiere und andere Tiere sind während der Leistungserbringung so zu sichern, dass keine Gefährdung oder Behinderung entsteht.

TonniClean darf die Ausführung unterbrechen oder verweigern, wenn der Zugang nicht sicher möglich, unberechtigt, unzumutbar oder mit erheblichen Risiken verbunden ist. 9. Schlüssel, Zugangscodes und Zutrittsberechtigungen

Überlässt der Kunde TonniClean Schlüssel, Zugangskarten, Transponder oder Zugangscodes, dürfen diese ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet werden.

TonniClean darf Zugangsmittel an diejenigen Mitarbeiter oder Subunternehmer weitergeben, die mit der Ausführung des jeweiligen Auftrags betraut sind.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen von Zugangscodes, Schlössern oder Zutrittsregelungen unverzüglich mitzuteilen.

Zugangsmittel werden nach Beendigung des Vertrags oder auf Aufforderung des Kunden zurückgegeben, sofern keine weitere Aufbewahrung vereinbart wurde.

Bei Verlust eines Zugangsmittels wird TonniClean den Kunden unverzüglich informieren. Die Haftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB. Der Austausch einer vollständigen Schließanlage kann nur verlangt werden, wenn er aufgrund der konkreten Umstände erforderlich und angemessen ist. 10. Rausstell- und Rückstellservice

Beim Rausstellservice bewegt TonniClean den Behälter vom vereinbarten Stellplatz zu dem vereinbarten Abhol- oder Leerungsort.

Beim Rückstellservice bringt TonniClean den Behälter nach erfolgter Leerung oder Reinigung an den vereinbarten Stellplatz zurück.

Beim Vollservice können Rausstellen, Reinigung und Rückstellung miteinander kombiniert werden.

Der Kunde muss sicherstellen, dass:

der Behälter zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist, der Transportweg frei und sicher ist, der Behälter ohne besondere technische Hilfsmittel bewegt werden kann, TonniClean den Behälter auf dem vereinbarten Weg bewegen darf.

TonniClean ist nicht dafür verantwortlich, ob und wann ein kommunales oder privates Entsorgungsunternehmen den bereitgestellten Behälter leert.

Wird der Behälter trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung nicht geleert, besteht kein Anspruch darauf, dass TonniClean unbegrenzt auf die Leerung wartet. TonniClean kann einen Ersatztermin anbieten oder die Leistung im technisch möglichen Umfang erbringen. 11. Abholung, Transport und Rückgabe

Sofern die Reinigung nicht unmittelbar am Stellplatz erfolgt, darf TonniClean den Behälter zum Reinigungsfahrzeug, zu einem mobilen Reinigungsplatz oder zu einer betrieblichen Reinigungsstelle transportieren.

TonniClean wird transportierte Behälter mit angemessener Sorgfalt kennzeichnen, sichern und gegen Verwechslungen schützen.

Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich an den ursprünglichen oder ausdrücklich vereinbarten Stellplatz.

Ist die Rückgabe an diesem Ort wegen eines Hindernisses, einer Gefahr, einer Sperrung oder aus anderen nicht von TonniClean zu vertretenden Gründen nicht möglich, darf der Behälter an einem geeigneten und zumutbaren Ersatzort in räumlicher Nähe abgestellt werden. TonniClean dokumentiert den Ersatzort nach Möglichkeit und informiert den Kunden.

Die ordnungsgemäße Rückgabe kann durch eine Fotografie, eine digitale Standortangabe, einen Zeitstempel oder einen Leistungsnachweis dokumentiert werden.

Mit ordnungsgemäßer Rückgabe am vereinbarten oder zulässigen Ersatzort endet grundsätzlich die Obhut von TonniClean. Für danach eintretenden Diebstahl, eine Verstellung oder Beschädigung durch Dritte haftet TonniClean nur, wenn TonniClean den Eintritt zu vertreten hat. 12. Nicht bereitgestellte oder nicht zugängliche Behälter

Kann die Leistung nicht ausgeführt werden, weil der Kunde den Behälter nicht, nicht rechtzeitig, am falschen Ort, nicht eindeutig identifizierbar oder nicht zugänglich bereitgestellt hat, kann TonniClean dem Kunden die tatsächlich entstandenen und angemessenen Aufwendungen berechnen.

Hierzu können insbesondere bereits angefallene Anfahrts-, Personal-, Touren- und Organisationskosten gehören.

Eine in der Buchung oder Preisliste ausdrücklich ausgewiesene Fehlanfahrts- oder Ausfallpauschale kann berechnet werden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass TonniClean kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

TonniClean bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

TonniClean kann dem Kunden nach Verfügbarkeit einen neuen Termin anbieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. 13. Nicht oder unvollständig geleerte Behälter

Der Kunde muss den Behälter grundsätzlich geleert bereitstellen, sofern keine Entleerung oder Reststoffentfernung gebucht wurde.

Kleinere, nach einer üblichen Leerung verbleibende Rückstände dürfen im Rahmen einer gebuchten Reinigung entfernt werden, soweit dies technisch, rechtlich und hygienisch vertretbar ist.

Bei größeren Restmengen kann TonniClean:

die Reinigung ablehnen, die Reinigung auf einen Ersatztermin verschieben, nur den zugänglichen Teil des Behälters reinigen, eine gesonderte Entleerung oder Entsorgung anbieten, einen zuvor vereinbarten oder nachträglich akzeptierten Mehraufwand berechnen.

TonniClean ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zur Entsorgung der im Behälter befindlichen Abfälle verpflichtet. 14. Unzulässige, gefährliche und unbekannte Inhalte

Von der regulären Reinigung ausgeschlossen sind insbesondere Behälter, die gefährliche, gesundheitsgefährdende, infektiöse, explosive, ätzende oder anderweitig ungeeignete Stoffe enthalten oder enthalten haben.

Hierzu zählen insbesondere:

Spritzen, Kanülen und scharfe medizinische Gegenstände, medizinische oder infektiöse Abfälle, Tierkadaver oder größere Mengen tierischer Ausscheidungen, Chemikalien, Säuren und Laugen, Kraftstoffe, Altöl und andere Mineralölprodukte, Farben, Lacke, Lösungsmittel und Klebstoffe, Batterien und beschädigte Akkus, Asbest und andere gefährliche Baustoffe, heiße Asche, Glut oder entzündliche Stoffe, explosive oder unter Druck stehende Gegenstände, unbekannte Flüssigkeiten oder Pulver, Glasscherben und sonstige erhebliche Verletzungsgefahren.

Der Kunde muss TonniClean vor Beginn der Leistung auf entsprechende Stoffe und mögliche Gefahren hinweisen.

TonniClean darf bei einem entsprechenden Verdacht die Leistung sofort unterbrechen oder ablehnen. Soweit der Kunde die gefährliche Befüllung oder die unterlassene Information zu vertreten hat, trägt er die dadurch verursachten angemessenen Zusatzkosten und Schäden.

TonniClean ist nicht verpflichtet, gefährliche oder unbekannte Stoffe zu untersuchen, zu bergen, zu transportieren oder zu entsorgen. 15. Umfang der Standardreinigung

Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, umfasst die Standardreinigung die übliche Reinigung des zugänglichen Innenraums des gebuchten Behälters.

Je nach gebuchtem Tarif können zusätzlich der Deckel, die Außenflächen, Griffe, Räder oder Achsbereiche gereinigt werden.

Die Auswahl des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsmittel, der Wassertemperatur und der geeigneten Reinigungsprodukte obliegt TonniClean, soweit kein bestimmtes Verfahren ausdrücklich vereinbart wurde.

TonniClean darf die Durchführung an den Zustand, das Material, das Alter und die Belastbarkeit des Behälters anpassen, sofern die vereinbarte Leistung hierdurch nicht wesentlich verändert wird. 16. Intensiv- und Sonderreinigung

Besonders starke, ungewöhnliche, eingetrocknete oder schwer entfernbare Verschmutzungen können eine Intensiv- oder Sonderreinigung erforderlich machen.

Dazu gehören insbesondere:

stark angetrocknete Lebensmittel- oder Biomüllreste, Fett-, Eiweiß- oder Stärkeablagerungen, starke Schimmel-, Maden- oder Insektenbelastungen, großflächige klebrige Rückstände, hartnäckige Geruchsbelastungen, mehrjährige Verschmutzungen.

Ist der tatsächliche Aufwand bei Buchung nicht erkennbar gewesen, wird TonniClean den Kunden nach Möglichkeit über den zusätzlichen Aufwand informieren und dessen Zustimmung zu einer kostenpflichtigen Zusatzleistung einholen.

Kann der Kunde während der Ausführung nicht erreicht werden, ist TonniClean nicht verpflichtet, eine kostenpflichtige Zusatzleistung ohne Zustimmung auszuführen. Die ursprünglich gebuchte Leistung kann im technisch möglichen Umfang erbracht werden. 17. Reinigungsergebnis und Leistungsgrenzen

TonniClean schuldet eine fachgerechte Reinigung im Umfang der gebuchten Leistung.

Geschuldet ist jedoch nicht die Herstellung eines fabrikneuen, vollständig trockenen, dauerhaft geruchsfreien, sterilen, keimfreien, fleckenfreien oder optisch neuwertigen Zustands.

Insbesondere können trotz fachgerechter Reinigung verbleiben:

alters- und nutzungsbedingte Verfärbungen, dauerhaft in das Material eingezogene Gerüche, Kratzer, Risse und Materialveränderungen, Ausbleichungen und Verwitterungsspuren, eingebrannte oder chemisch veränderte Oberflächen, Reste von Lacken, Farben, Bitumen, Zement, Gips, Bauschaum oder Klebstoffen, Korrosion an Metallteilen, Verfärbungen nach Schimmel- oder Schädlingsbefall, Rückstände, deren Entfernung den Behälter beschädigen würde.

TonniClean ist nicht verpflichtet, Reinigungsmethoden einzusetzen, die den Behälter voraussichtlich beschädigen, seine Nutzbarkeit beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würden.

Restfeuchtigkeit, einzelne Wassertropfen oder eine übliche Feuchtigkeit im Innenraum stellen keinen Mangel dar. 18. Desinfektion und hygienische Nachbehandlung

Eine Reinigung stellt nicht automatisch eine Desinfektion dar.

Eine Desinfektion oder besondere hygienische Nachbehandlung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich gebucht und in der Buchungsbestätigung aufgeführt wurde.

TonniClean verwendet im Rahmen einer gebuchten Behandlung geeignete Mittel und Verfahren nach Maßgabe der jeweiligen Herstellerhinweise und des vereinbarten Leistungsumfangs.

Auch bei einer Desinfektions- oder Hygienebehandlung wird keine dauerhafte Keimfreiheit, Sterilität oder vollständige Beseitigung sämtlicher Mikroorganismen geschuldet.

Eine erneute Verunreinigung kann insbesondere durch die weitere Nutzung, erneute Befüllung, Witterung, Tiere, Insekten, Umgebungseinflüsse oder Kontakt mit anderen Gegenständen unmittelbar nach der Behandlung eintreten.

Der Kunde muss TonniClean vor der Anwendung auf bekannte besondere Empfindlichkeiten, Allergien, sensible Einsatzbereiche oder Materialunverträglichkeiten hinweisen. 19. Geruchsneutralisierung

Bei einer gebuchten Geruchsneutralisierung oder geruchsmindernden Behandlung schuldet TonniClean eine fachgerechte Anwendung der vorgesehenen Mittel oder Verfahren.

Eine dauerhafte oder vollständige Geruchsfreiheit wird nicht garantiert.

Die Wirkung hängt insbesondere von der Art und Dauer der vorherigen Verschmutzung, dem Behältermaterial, dem Standort, der Temperatur, der weiteren Nutzung und der erneuten Befüllung ab.

Ein nach der erneuten Nutzung auftretender Geruch stellt grundsätzlich keinen Mangel der zuvor erbrachten Leistung dar. 20. Maden-, Fliegen- und Insektenschutz

Maden-, Fliegen- oder Insektenschutzleistungen dienen dazu, das Risiko eines Befalls zu reduzieren.

Ein vollständiger oder dauerhafter Schutz vor Maden, Fliegen, Insekten oder anderem Schädlingsbefall kann nicht gewährleistet werden.

Die Wirkung hängt insbesondere ab von:

Außentemperatur und Witterung, Standort und Sonneneinstrahlung, Art und Menge der eingefüllten Abfälle, Verpackung und Feuchtigkeit der Abfälle, Schließverhalten des Deckels, Reinigungsintervall, Zustand des Behälters, erneuter Eiablage nach der Behandlung.

Ein erneuter Befall nach ordnungsgemäßer Ausführung der Leistung begründet nicht automatisch einen Mangel.

TonniClean kann Anwendungshinweise geben. Die Einhaltung dieser Hinweise und der sachgerechte Umgang mit dem Behälter liegen nach Abschluss der Leistung im Verantwortungsbereich des Kunden. 21. Biofilter und Biofilterwechsel

Bei einem gebuchten Biofilterwechsel entfernt TonniClean, soweit vereinbart, das vorhandene Filtermaterial und setzt ein geeignetes neues Filtermaterial ein.

Der Leistungsumfang kann zusätzlich die Reinigung der Filterhalterung, eine Sichtprüfung und die Entsorgung des alten Filters umfassen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde muss TonniClean die für die Auswahl des Filters erforderlichen Angaben zu Hersteller, Modell, Behälterart oder Filtersystem mitteilen.

Stellt der Kunde das Filtermaterial selbst bereit, ist er für dessen Eignung, Qualität, Zulässigkeit und Kompatibilität verantwortlich. TonniClean haftet nicht für Material- oder Produktfehler eines vom Kunden bereitgestellten Filters, soweit TonniClean diese nicht erkannt und schuldhaft verschwiegen hat.

Ist eine Filterhalterung beschädigt, unvollständig, stark verformt oder mit vertretbarem Aufwand nicht zu öffnen, darf TonniClean den Filterwechsel verweigern oder nach Rücksprache eine zusätzliche Reparatur anbieten.

Durch den Einbau eines Biofilters wird keine vollständige Verhinderung von Gerüchen, Maden, Fliegen oder Insekten garantiert.

Die Lebensdauer und Wirkung eines Biofilters hängen von Nutzung, Feuchtigkeit, Temperatur, Standort und Pflege ab.

Soweit TonniClean Filtermaterial verkauft, gelten ergänzend die gesetzlichen kaufrechtlichen Vorschriften. 22. Polierung und Kunststoffpflege

Eine Polierung oder Kunststoffpflege ist eine kosmetische Zusatzleistung und muss ausdrücklich gebucht werden.

Sie kann insbesondere die Pflege und optische Auffrischung der Außenflächen des Behälters umfassen.

TonniClean schuldet keine vollständige Beseitigung von:

tiefen Kratzern, Rissen oder Brüchen, starken Verfärbungen, ausgeblichenen Kunststofffarben, dauerhaften chemischen Veränderungen, Verformungen oder Materialermüdung.

Eine Polierung ist keine Reparatur und stellt den ursprünglichen Neuzustand nicht wieder her.

TonniClean darf die Polierung ablehnen oder abbrechen, wenn eine Materialunverträglichkeit, eine Beschädigung des Behälters oder ein unvertretbares Ergebnis zu erwarten ist. 23. Stellplatz-, Müllbox- und Grundflächenreinigung

Eine Reinigung von Tonnenstellplätzen, Müllboxen, Einhausungen oder angrenzenden Grundflächen erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich gebucht wurde.

Der Leistungsumfang richtet sich nach der vereinbarten Fläche, dem Untergrund und der gebuchten Leistungsart.

Der Kunde muss vor Beginn auf empfindliche oder vorgeschädigte Oberflächen hinweisen. Dazu gehören insbesondere:

Naturstein, offenporige oder unversiegelte Oberflächen, beschichtete Böden, lockere Fugen, beschädigter Asphalt oder Beton, Holz- oder Verbundmaterialien, elektrische Einrichtungen oder empfindliche Bauteile.

TonniClean darf die Behandlung einzelner Flächen ablehnen, wenn eine Beschädigung zu erwarten ist oder keine rechtlich und technisch zulässige Ableitung beziehungsweise Aufnahme des Reinigungswassers möglich ist.

Die Entfernung tiefer Verfärbungen, Ölspuren, chemischer Rückstände oder dauerhaft eingezogener Gerüche ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 24. Wasser, Strom und sonstige Anschlüsse

Sofern nach der Leistungsbeschreibung ein Wasser- oder Stromanschluss des Kunden benötigt wird, stellt der Kunde einen technisch geeigneten, funktionsfähigen und sicher erreichbaren Anschluss kostenfrei zur Verfügung.

Wird die Leistung mit einem vollständig ausgestatteten Reinigungsfahrzeug oder mobilen Reinigungssystem ausgeführt, ist grundsätzlich kein kundenseitiger Anschluss erforderlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

TonniClean darf die Leistung unterbrechen, wenn ein bereitgestellter Anschluss erkennbar defekt, gefährlich oder nicht ausreichend abgesichert ist. 25. Umwelt-, Abwasser- und Entsorgungsvorgaben

TonniClean führt die Leistungen unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen und örtlichen Umwelt-, Abwasser- und Entsorgungsvorgaben durch.

TonniClean darf das Reinigungsverfahren an örtliche Vorgaben und die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen.

Ist eine rechtlich zulässige Aufnahme, Ableitung oder Entsorgung von Reinigungswasser oder Rückständen am vorgesehenen Ort nicht möglich, darf TonniClean:

ein anderes geeignetes Verfahren einsetzen, die Leistung an einem anderen Ort durchführen, einen zusätzlichen Aufwand anbieten, die Leistung ablehnen oder abbrechen.

Der Kunde darf TonniClean nicht anweisen, Reinigungswasser oder Abfälle rechtswidrig in Straßenabläufe, Regenwassereinläufe, Gewässer oder auf fremde Grundstücke einzuleiten. 26. Hygienenachweise und Leistungsnachweise

Ein gebuchter Hygiene- oder Leistungsnachweis dokumentiert die Durchführung der darin bezeichneten Leistung.

Der Nachweis kann insbesondere enthalten:

Kunden- oder Buchungsnummer, Leistungsanschrift, Behälterart und Behältergröße, Datum und ungefähre Uhrzeit der Ausführung, ausgeführte Leistungen, eingesetztes Verfahren oder Produkt, Name oder Kennung der ausführenden Person, Fotografien, QR-Code oder digitale Prüfnummer.

Ein Hygiene- oder Leistungsnachweis ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

kein behördliches Zertifikat, kein Laborbericht, kein mikrobiologischer Untersuchungsbefund, keine Garantie für Keimfreiheit oder Sterilität, keine behördliche Freigabe, kein Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eigenkontrollen, kein vollständiger HACCP- oder sonstiger betrieblicher Hygienenachweis.

Der Gewerbekunde bleibt für seine gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Hygiene-, Prüf-, Kontroll- und Dokumentationspflichten selbst verantwortlich. 27. Fotodokumentation

Soweit eine Fotodokumentation gebucht wurde oder zur Durchführung, Qualitätskontrolle, Schadensdokumentation, Abrechnung oder Reklamationsbearbeitung erforderlich ist, darf TonniClean Fotografien der Behälter, Verschmutzungen, Vorschäden, Reinigungsergebnisse, Stellplätze und Rückgabeorte anfertigen.

TonniClean wird den Aufnahmebereich grundsätzlich auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß beschränken.

Nach Möglichkeit werden keine Personen, Wohnräume, Fahrzeugkennzeichen, Namensschilder oder sonstigen nicht erforderlichen personenbezogenen Bereiche aufgenommen.

Die Fotografien dürfen insbesondere verwendet werden für:

Vorher-Nachher-Dokumentationen, Leistungsnachweise, Qualitätssicherung, Dokumentation vorhandener oder behaupteter Schäden, Bearbeitung von Reklamationen, Nachweis der Bereitstellung oder Rückgabe, Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber.

Eine Verwendung der Fotografien für Werbung, soziale Medien, Referenzen oder sonstige Veröffentlichungen erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.

Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung beziehungsweise die gesonderte Datenschutzinformation von TonniClean. 28. Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern

TonniClean ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und geeignete Subunternehmer einzusetzen.

Vertragspartner des Kunden bleibt TonniClean, soweit nicht ausdrücklich ein direkter Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen wurde.

Eingesetzte Personen dürfen die zur Leistungserbringung erforderlichen Kundendaten, Zugangsinformationen und Dokumentationen im erforderlichen Umfang erhalten. 29. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle Handlungen vorzunehmen, die für eine sichere, rechtmäßige und ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich und ihm zumutbar sind.

Hierzu gehören insbesondere:

richtige und vollständige Buchungsangaben, rechtzeitige Bereitstellung der Behälter, Sicherstellung der Zugänglichkeit, Mitteilung erkennbarer Gefahren und Vorschäden, Sicherung von Tieren und Gefahrenstellen, Einholung erforderlicher Zustimmungen, eindeutige Kennzeichnung der zu reinigenden Behälter, Mitteilung über gefährliche oder ungewöhnliche Inhalte, Bereitstellung vereinbarter Anschlüsse oder Zugangsmittel.

Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, kann TonniClean die Leistung im erforderlichen Umfang aussetzen, abbrechen oder verweigern.

Zusätzliche Kosten können berechnet werden, soweit sie durch eine vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden und angemessen sind. 30. Vorhandene Schäden und Zustand der Behälter

Der Kunde muss TonniClean bekannte Schäden oder besondere Materialschwächen vor Beginn der Leistung mitteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

Risse und Brüche, spröder oder stark gealterter Kunststoff, defekte Räder oder Achsen, lose oder beschädigte Deckel, Griffe und Scharniere, bereits verformte Behälter, frühere Reparaturen, Frost-, Hitze- oder Chemikalienschäden, beschädigte Filterhalterungen.

TonniClean darf den Zustand des Behälters vor Beginn der Leistung fotografisch oder schriftlich dokumentieren.

Besteht aufgrund eines Vorschadens ein erhöhtes Beschädigungsrisiko, kann TonniClean:

ein schonenderes Verfahren wählen, die Leistung einschränken, einzelne Arbeitsschritte auslassen, den Kunden auf das konkrete Risiko hinweisen, die Leistung ablehnen.

Ein pauschaler Haftungsausschluss wegen vorhandener Schäden erfolgt nicht. Für Schäden, die ausschließlich auf einem bereits vorhandenen Defekt, gewöhnlichem Verschleiß oder einer nicht erkennbaren Materialschwäche beruhen und nicht von TonniClean schuldhaft verursacht wurden, haftet TonniClean jedoch nicht. 31. Schäden während Abholung, Reinigung und Rückgabe

Verursacht TonniClean schuldhaft einen Schaden an einem Behälter, Grundstück, Gebäude oder sonstigen Gegenstand, gelten die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen dieser AGB.

Bei einem behaupteten Schaden ist TonniClean Gelegenheit zu geben, den Schaden, die Schadensursache, vorhandene Vorschäden, das Alter und die Eigentumsverhältnisse des betroffenen Gegenstands zu prüfen.

TonniClean kann nach eigener Wahl und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere:

eine fachgerechte Reparatur durchführen oder veranlassen, ein beschädigtes Bauteil ersetzen, einen gleichwertigen Ersatzbehälter bereitstellen, einen angemessenen Geldersatz leisten.

Ein Anspruch auf Ersatz durch einen fabrikneuen Behälter besteht nicht automatisch, wenn ein älterer, bereits genutzter oder vorgeschädigter Behälter betroffen ist. Maßgeblich sind die gesetzlichen Grundsätze der Naturalrestitution, Erforderlichkeit und Vorteilsausgleichung.

Ist der Behälter Eigentum eines Entsorgers, Landkreises, Vermieters oder eines sonstigen Dritten, kann TonniClean die Abwicklung mit dem Eigentümer oder der zuständigen Stelle verlangen. 32. Haftung von TonniClean

TonniClean haftet unbeschränkt:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet TonniClean auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von TonniClean für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von TonniClean.

Gesetzliche Beweislastregelungen werden durch diese AGB nicht verändert. 33. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und angemessene Mehrkosten, die er durch vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Angaben, verschwiegene Gefahren, unzulässige Behälterinhalte, unsichere Zugänge oder sonstige Pflichtverletzungen verursacht.

Dies gilt insbesondere bei:

verschwiegenen gefährlichen Stoffen, nicht gesicherten Tieren, nicht mitgeteilten Vorschäden oder Gefahrenstellen, fehlender Berechtigung zur Beauftragung, unberechtigter Weitergabe fremder Schlüssel oder Zugangsdaten, schuldhaft falschen Angaben zu Behälterart, Größe oder Standort.

34. Witterung, höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

TonniClean darf einen Termin verschieben, eine Leistung unterbrechen oder vorübergehend aussetzen, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Ausführung aufgrund äußerer Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dazu gehören insbesondere:

Frost, Glätte, Sturm, Starkregen, Hochwasser oder extreme Hitze, behördliche Warnungen oder Anordnungen, Straßensperrungen und erhebliche Verkehrsbehinderungen, Unfälle, Fahrzeug- oder Maschinenausfälle, Ausfall von Wasser-, Energie- oder Entsorgungseinrichtungen, kurzfristige Änderungen oder Ausfälle der Müllabfuhr, Arbeitskämpfe, Epidemien oder vergleichbare Ereignisse, sonstige von TonniClean nicht zu vertretende Umstände.

TonniClean wird die Leistung nach Möglichkeit zu einem zumutbaren Ersatztermin nachholen.

Dauert das Hindernis so lange an, dass einem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, können beide Vertragspartner den betroffenen Einzelauftrag kündigen oder vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten. 35. Preise

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile angegeben, soweit nicht im Einzelfall eindeutig etwas anderes ausgewiesen werden darf.

Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

Zusätzliche Kosten können nur verlangt werden, wenn:

sie vor Vertragsschluss vereinbart wurden, der Kunde einer nachträglichen Zusatzleistung zugestimmt hat oder sie aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung erforderlich und angemessen sind.

Mögliche Zusatzkosten können insbesondere entstehen für:

zusätzliche Anfahrten, außergewöhnlich lange Transportwege, Treppen oder besonders erschwerte Zugänge, Intensiv- und Sonderreinigungen, größere Restmengen, Sonderentsorgungen, Wartezeiten, Express- und Sondertermine, zusätzliche Behälter oder größere Behälter als gebucht.

36. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist zu dem in der Buchungsbestätigung, Rechnung oder individuellen Vereinbarung genannten Zeitpunkt fällig.

Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Vergütung nach vollständiger Erbringung der Leistung und Zugang einer Rechnung ohne Abzug fällig.

TonniClean kann für Einzelbuchungen, Erstaufträge, Sonderleistungen oder bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlung verlangen.

Als Zahlungsmethoden können insbesondere Onlinezahlung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kartenzahlung, Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsmethode besteht nicht.

Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat der Kunde die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Bank- und Bearbeitungskosten zu ersetzen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. TonniClean kann außerdem Ersatz weiterer nachweisbarer Verzugsschäden verlangen.

TonniClean darf weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, sofern dies dem Kunden zumutbar und gesetzlich zulässig ist. 37. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf gegen Forderungen von TonniClean mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Verbraucher dürfen außerdem mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 38. Stornierung und Terminänderung durch den Kunden

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde einen vereinbarten Einzeltermin nach Maßgabe der bei Buchung ausgewiesenen Stornierungsbedingungen absagen oder verschieben.

Sofern bei Buchung keine abweichende Regelung angegeben wurde, ist eine Terminänderung oder Absage bis 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Leistungstags kostenfrei möglich.

Bei einer späteren Absage kann TonniClean eine angemessene Entschädigung für die bereits vorgenommenen Planungen und nicht mehr anderweitig einsetzbaren Kapazitäten verlangen.

Bei einer Absage nach Beginn der Anfahrt oder bei erfolgloser Anfahrt kann TonniClean die tatsächlich entstandenen und angemessenen Aufwendungen berechnen.

Dem Kunden bleibt stets der Nachweis gestattet, dass TonniClean kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

TonniClean muss sich ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazität anrechnen lassen. 39. Stornierung oder Verschiebung durch TonniClean

TonniClean darf Termine aus sachlich gerechtfertigten Gründen verschieben oder absagen.

Dazu gehören insbesondere:

Witterungs- und Sicherheitsrisiken, Fahrzeug- oder Maschinenausfälle, Personalausfälle, Verzögerungen der Müllabfuhr, behördliche Anordnungen, unzumutbare oder gefährliche Arbeitsbedingungen.

TonniClean wird dem Kunden nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.

Lehnt der Kunde einen zumutbaren Ersatztermin ab und ist kein anderer Termin möglich, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet. 40. Abonnements und wiederkehrende Leistungen

Bei einem Abonnement oder Vertrag über wiederkehrende Leistungen erfolgt die Reinigung in dem vereinbarten Rhythmus, beispielsweise monatlich, alle sechs Wochen, quartalsweise oder nach einem individuellen Tourenplan.

Leistungsintervall, Mindestlaufzeit, Vergütung und Kündigungsfrist ergeben sich aus der jeweiligen Buchung oder dem individuellen Vertrag.

Soweit gegenüber einem Verbraucher keine abweichende zulässige Vereinbarung getroffen wurde, kann ein Vertrag mit anfänglicher Mindestlaufzeit nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

Eine anfängliche Mindestlaufzeit gegenüber Verbrauchern darf höchstens zwei Jahre betragen.

Bei Unternehmern können abweichende Mindestlaufzeiten, Verlängerungszeiträume und Kündigungsfristen individuell oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbart werden.

Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Gesetzliche Anforderungen an einen Kündigungsbutton bei online abschließbaren Dauerschuldverhältnissen bleiben unberührt.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung vereinbarte und erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten. 41. Änderungen bei wiederkehrenden Leistungen

Der Kunde muss Änderungen der Anzahl, Größe oder Art der Behälter, des Stellplatzes, der Zugangsbedingungen oder der Leistungsanschrift rechtzeitig mitteilen.

Führt eine Änderung zu einem höheren oder niedrigeren Leistungsaufwand, kann die Vergütung für zukünftige Leistungen entsprechend angepasst werden. TonniClean informiert den Kunden vor Wirksamwerden der Änderung.

Bei einem Umzug innerhalb des Einsatzgebiets kann der Vertrag nach Vereinbarung am neuen Standort fortgeführt werden.

Liegt der neue Standort außerhalb des Einsatzgebiets oder ist die Leistung dort nicht möglich, können beide Parteien den Vertrag für zukünftige Leistungen kündigen. 42. Preisänderungen bei Dauerschuldverhältnissen

TonniClean darf die Preise für zukünftige Leistungen in einem laufenden Dauerschuldverhältnis anpassen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss verändern.

Hierzu zählen insbesondere Veränderungen der:

Lohn- und Personalkosten, Kraftstoff- und Energiekosten, Material- und Produktkosten, Entsorgungs- und Abwasserkosten, Steuern, Abgaben und behördlichen Gebühren, Versicherungs- und Fahrzeugkosten.

Preiserhöhungen dürfen nur im Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung erfolgen. Kostensenkungen sind bei der Preisberechnung angemessen zu berücksichtigen.

TonniClean informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden einer Preiserhöhung in Textform.

Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent des bisherigen regelmäßigen Preises, kann der Kunde den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung für zukünftige Leistungen kündigen. TonniClean wird den Kunden auf dieses Recht hinweisen. 43. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für TonniClean kann insbesondere vorliegen, wenn:

der Kunde wiederholt fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, der Kunde wiederholt Behälter nicht zugänglich bereitstellt, der Kunde Mitarbeiter oder Subunternehmer bedroht, beleidigt oder gefährdet, der Kunde gefährliche Behälterinhalte schuldhaft verschweigt, eine sichere oder rechtmäßige Leistungserbringung dauerhaft nicht möglich ist, der Kunde erhebliche vertragliche Pflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.

Soweit die Pflichtverletzung behoben werden kann, ist vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erforderlich, sofern diese nicht gesetzlich entbehrlich ist. 44. Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Eine ausdrückliche Abnahmeerklärung ist nicht erforderlich, wenn der Kunde das Reinigungsergebnis entgegennimmt und kein wesentlicher Mangel erkennbar ist.

Zwingende gesetzliche Regelungen zur Abnahme und zu einer gegebenenfalls erforderlichen Fristsetzung bleiben unberührt. 45. Mängel und Reklamationen

Ist die Leistung mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.

Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich, idealerweise innerhalb von 48 Stunden nach Ausführung, mitzuteilen. Diese Bitte stellt gegenüber Verbrauchern keine Ausschlussfrist dar.

Die Reklamation sollte enthalten:

Buchungs- oder Rechnungsnummer, Beschreibung des beanstandeten Zustands, Datum der Leistung, betroffenen Behälter, nach Möglichkeit aussagekräftige Fotografien.

Der Kunde muss TonniClean eine angemessene Möglichkeit geben, den behaupteten Mangel zu prüfen und, soweit gesetzlich vorgesehen, Nacherfüllung zu leisten.

TonniClean kann im Rahmen der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere eine Nachreinigung durchführen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert, ist sie unzumutbar oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen.

Lässt der Kunde einen behaupteten Mangel ohne vorherige angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung durch einen Dritten beseitigen, kann ein Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten ausgeschlossen sein, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. 46. Keine Mängel

Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil:

altersbedingte Verfärbungen bestehen bleiben, der Behälter nicht vollständig trocken ist, nach erneuter Befüllung wieder Gerüche auftreten, nach erneuter Nutzung ein neuer Maden- oder Insektenbefall entsteht, tiefe Kratzer, Materialschäden oder dauerhafte Flecken sichtbar bleiben, nicht gebuchte Außenflächen oder Zusatzbereiche ungereinigt bleiben, eine Entfernung nur durch eine den Behälter gefährdende Behandlung möglich wäre.

47. Besondere Regelungen für Unternehmer

Unternehmer müssen die erbrachte Leistung im Rahmen des Zumutbaren zeitnah prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzeigen.

Unterlässt der Unternehmer die Anzeige, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei gewerblichen Touren- oder Rahmenverträgen können insbesondere folgende Punkte gesondert vereinbart werden:

Mindestabnahmemengen, Standort- und Tourenlisten, verbindliche Ansprechpartner, monatliche Sammelabrechnungen, individuelle Zahlungsziele, besondere Dokumentationsanforderungen, Leistungs- und Reaktionszeiten, betriebliche Zugangs- und Sicherheitsvorgaben.

TonniClean übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung branchenspezifischer Hygiene-, Nachweis- oder Eigenkontrollpflichten des Unternehmers, soweit deren Übernahme nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 48. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist, die Ausübung und das Muster-Widerrufsformular wird der Verbraucher gesondert belehrt.

Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt. 49. Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist

Wünscht der Verbraucher, dass TonniClean bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, muss er hierzu eine ausdrückliche Erklärung abgeben.

Bei einem kostenpflichtigen Vertrag muss der Verbraucher außerdem bestätigen, dass er Kenntnis davon hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch TonniClean unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass TonniClean bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.

Ohne eine erforderliche ausdrückliche Erklärung wird TonniClean die Leistung grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, sofern kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt. 50. Datenschutz

TonniClean verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Einzelheiten zur Verarbeitung von Kunden-, Buchungs-, Zahlungs-, Standort-, Zugangs- und Fotodaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ergänzenden Datenschutzinformationen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, TonniClean keine personenbezogenen Daten Dritter zu übermitteln, wenn hierfür keine ausreichende Berechtigung besteht. 51. Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt zu, dass vertragsbezogene Erklärungen und Informationen grundsätzlich per E-Mail oder über den bei der Buchung verwendeten Kommunikationskanal übermittelt werden können, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

Der Kunde ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und deren Änderung mitzuteilen.

Der Kunde sollte seinen Spam- oder Junk-Mail-Ordner regelmäßig kontrollieren. Gesetzliche Anforderungen an den Zugang von Erklärungen bleiben unberührt. 52. Abtretung

TonniClean ist berechtigt, Zahlungsforderungen gegen den Kunden an Zahlungsdienstleister, Inkassounternehmen, Factoringunternehmen oder sonstige Dritte abzutreten.

Eine Abtretung sonstiger Rechte und Pflichten aus dem Vertrag durch TonniClean erfolgt nur, soweit die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.

Verbraucher dürfen Ansprüche gegen TonniClean nach den gesetzlichen Vorschriften abtreten. 53. Verbraucherstreitbeilegung

TonniClean ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht. 54. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 55. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von TonniClean ausschließlicher Gerichtsstand.

Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn- oder Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 56. Änderungen dieser AGB

Für Einzelaufträge gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB. Eine nachträgliche Änderung dieser AGB verändert einen bereits abgeschlossenen Einzelauftrag nicht ohne Zustimmung des Kunden.

Bei Dauerschuldverhältnissen kann TonniClean Änderungen dieser AGB vorschlagen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen oder betrieblicher Abläufe.

Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zum Nachteil des Kunden verschieben.

TonniClean informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform.

Soweit die Änderung nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft oder neutral ist, wird TonniClean eine ausdrückliche Zustimmung einholen oder dem Kunden ein angemessenes Kündigungsrecht einräumen. Schweigen gilt gegenüber Verbrauchern nicht ohne Weiteres als Zustimmung. 57. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

TonniClean kann dem Kunden diese AGB auf Wunsch in speicherbarer Form zur Verfügung stellen.

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